Bausparen ...flexibel Sparen und Finanzieren

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BausparenFuchs WohnRente - Mit Bausparen Riestern

Samstag, den 1. November 2008 Die attraktive Riester-Förderung für die private Altersvorsorge können Sie nun auch fürs Bausparen erhalten. Schwäbisch Hall bietet ab sofort die Fuchs WohnRente an – den staatlich zertifizierten Bausparvertrag mit Riester-Förderung. Dieser ist insbesondere für Finanzierer attraktiv. Hier die wichtigsten Vorteile:

Schwäbisch Hall hat ein neues Programm...
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Geringer Regelsparbeitrag und niedrige Tilgung

Steuerfreie Ansparphase, dadurch keine Abgeltungsteuer

Hohe staatliche Förderung ohne Einkommensgrenzen

Die volle Förderung für das laufende Jahr können Sie sich sichern, wenn Sie rechtzeitig vor Jahresschluss einen Fuchs WohnRente-Bausparvertrag abschließen und die erforderlichen Sparbeiträge einzahlen. Lassen Sie sich beraten!

Wohn-Riester kompakt
Ob Förderrahmen, steuerliche Bestimmungen oder Verwendungsmöglichkeiten:    

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Wohn-Riester. mehr ...

Was ist das Ziel von Wohn-Riester? Was wird genau gefördert?

Seit 2002 wird der Aufbau einer privaten Rente durch Zuschüsse und steuerliche Abzugsfähigkeit gefördert (Riester-Rente). Mit dem Eigenheimrentengesetz wird auch selbstgenutztes Wohneigentum in die private Altersvorsorge integriert (Wohn-Riester). Das bedeutet, dass auch der Kauf, Neubau von selbstgenutzten Immobilien nach 2007 oder - zu Rentenbeginn - die Entschuldung der eigenen Wohnung oder eines ausschließlich selbst bewohnten Hauses gefördert werden. Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen an bestehenden Immobilien werden nicht gefördert.

Sie können die Riester-Förderung erhalten für Sparbeiträge zur Eigenkapitalbildung  Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Ab wann gilt das Eigenheimrentengesetz?

Das Eigenheimrentengesetz ist die rechtliche Grundlage von Wohn-Riester und ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Ist die Entnahme aus bestehenden riestergeförderten Altersvorsorgeverträgen möglich?

Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag entnommen und für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Übergangsregelung: Die Höhe des Entnahmebetrages bei vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Altersvorsorge-Verträgen muss in 2008 und 2009 mindestens 10.000 EUR betragen.

Die bisherige Beitragsbegrenzung und die Rückzahlungspflicht für das entnommene Kapital entfallen. Nach einer Kapitalentnahme können bestehende Riester-Verträge ggf. weiterlaufen und auch weiter bespart werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind:

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung

Beamte

Angestellte im öffentlichen Dienst

Arbeitslose

Landwirte

Selbstständige, sofern pflichtversichert

Mittelbar: Ehepartner (Voraussetzung: zwei Altersvorsorgeverträge)
Es gibt keine Einkommensgrenzen.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Für Wohn-Riester gilt ebenfalls der bereits bestehende Förderrahmen für Altersvorsorge-Produkte:

Grundzulage p.a.: 154 € (alleinstehend), 308 € (verheiratet) ¹)

Kinderzulage p.a.: 185 €/300 € für jedes ab 2008 geborene Kind. Ab 2008: Einmalige Erhöhung der

       Grundzulage um 200 € für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger.

Gefördert werden Einzahlungen auf riesterzertifizierte Altersvorsorge-Produkte bis zu 4 % aus dem

       beitragspflichtigen Einkommen des Vorjahres (max. 2.100 €, abzüglich gewährter Zulagen).

Beantragung der Zulagen erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Produktanbieter.

 

1) Voraussetzung: Zwei Altersvorsorgeverträge

Wie erfolgt die Besteuerung?

Auch für Wohn-Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung.

Zur Ermittlung einer fiktiven „Wohn-Rente“ muss ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ geführt und mit

       jährlich 2 % bis zum vereinbarten Rentenbeginn verzinst werden. Auf dem „Wohnförderkonto“ werden

      das entnommene Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge und die gewährten Riester-Zulagen eingestellt.

Die aufgelaufene Summe muss dann ab Rentenbeginn 1) zum persönlichen Steuersatz nachgelagert

       versteuert werden.

Bei der Art der Besteuerung hat der Förderberechtigte ein Wahlrecht:

       - Jährliche Besteuerung (Laufzeit: bis zu 25 Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) oder
      - Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 30 %.

Im Falle des Verkaufs eines riestergeförderten Objektes muss die staatliche Förderung zurückgezahlt

       werden - es sei denn, innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie erworben und bezogen oder es

       erfolgt eine Ersatz-Investition in einen zertifizierten Altersvorsorge-Sparvertrag (innerhalb eines Jahres

       nach dem Kalenderjahr der schädlichen Verwendung).

 

1) Beginn der "Auszahlungsphase"

Bausparen und Finanzieren mit Riester-Förderung

Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können künftig staatlich geförderte Wohn-Riester-Produkte anbieten.

Schwäbisch Hall hat deshalb den Fuchs WohnRente-Bausparvertrag entwickelt.

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Zusatz Informationen

Nichts ist wichtiger als Informationen, sie sind auf der Suche nach  BauGrund, der Wohnungssuche einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einem Anlageobjekt, die Eigentumswohnu oder gar einem Wochenendgrundstück für die Erholung von Arbeit und Strass.  Hier werden Sie sicher pfündig. Allem können wir jedoch nicht gerecht werden. Sind aber darauf bedacht Ihre Wohnwünsche zu erfüllen. Geben Sie uns die Chance dafür.

 

Sie beschäftigen sich bereits seit langem mit der Veränderung ihrer Wohnwünsche, ihrem Lebensmittelpunkt, hier sind Sie genau richtig. In einer Kurzversion möchten wir Sie mit Informationen versorgen die wichtig sind. Lesen Sie die Informationen in dem Flyer Infoblatt Kauf 20014258, Flyer Eigentumswohnung - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer

 


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