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by Anna Hütte

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Bauen & Wohnen - Absicherung Ihrer Baufinanzierung

Neben der klassischen Restkredit-Versicherung für den Fall des Todes und der Arbeitsunfähigkeit sind weitere Absicherungen, wie die Absicherung existenzieller Risiken, unverschuldete Arbeitslosigkeit sowie schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und weitere schwere Krankheiten) für maximal 180 Monate absicherbar.

Die Sicherheit für den Todesfall, sie gehört schon zur Regel
Todesfall
fakultative die Sicherung des Lebensstandard ohne Einschränkungen zu erleiden im Fall einer Arbeitsunfähigkeit
  Das Einkommen und oder den unverschuldete Verlust der Arbeit  
Arbeitslosigkeit / auch der Verlust der selbstst. bzw. freiberuflichen Tätigkeit
  damit aus Sie nach einem Unfall sicher auf den eigenen finanziellen Füßen stehen Unfallinvalidität 

Lassen sie ihre Finanzierung  nicht zum Pflegefall werden

Finanzielle Sicherheit für max. 180 Monate rundum
ohne Gesundheitsprüfung

 

Risiko Pflegefall

Wird ein Mensch zum Pflegefall, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der ganzen Familie. Nicht nur, dass das Einkommen wegfällt, ihr entstehen auch erhebliche Zusatzkosten

  • für den Pflegedienst oder die Heimunterbringung.

  • Die Angehörigen sind in dieser Situation fast immer über die Maßen belastet. Und eine Rückkehr ins „normale“ Leben ist ungewiss.

Die Leistung der Restschuldversicherung bei Eintritt des Pflegefalls, d. h. bei Einstufung in die Pflegestufe III durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, entspricht derer für den Todesfall.

Die Zahlung der Versicherungsleistung erfolgt in einer Summe und entlastet die Angehörigen damit erheblich. In Deutschland waren im vergangenen Jahr rund 244.000 Personen in die Pflegestufe III eingestuft – Tendenz steigend. Die monatliche Höchstleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt in dieser Stufe bei vollstationärer Pflege 1.432,00 Euro monatlich, in besonderen Härtefällen maximal bis zu 1.688,00 Euro.

  

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

  Todesfall

O    Arbeitsunfähigkeit

O    Arbeitslosigkeit

O    Unfallinvalidität

O    Pflegefall

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Faustregel

Eine Faustregel, die allerdings stark von den persönlichen Verhältnissen abhängt, besagte einst über die Finanzierung eines Bauvorhabens:

 

 

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